Gehaltene Vorträge
Technischer Informationsabend 10.11.2009
Technischer Informationsabend
10.11.2009, 18:00 Uhr, im Wilhelm-Neusser-Saal des Gewerbehauses, Rudolf-Sallinger-Platz 1, 1030 Wien.
Die Veranstaltung war eine Kooperation zwischen der Landesinnung Wien der Kraftfahrzeugtechniker und dem Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen.
Themen:
Motorradrahmen
Vermessung und Reparatur an Motorradrahmen
Leistung
Tuning, Drosseln und Entdrosseln an Mopeds, Leichtmotorrädern und Motorrädern
Zusammenfassung
Motorradrahmen
Die Grundfahreigenschaften eines Motorrades werden durch folgende Geometrieparameter bestimmt:
- Lenkkopfwinkel
- Nachlauf Achse 1 und 2
- Schwingenwinkel und Schwingenlänge
- Radstand
- Gewichtsverteilung
- Lage des Gesamtschwerpunktes
- Brücken Versatz (offset)
- Raddurchmesser
- Radbreite
- Radaufstandspunktversatz
- Spurversatz
Warum vermessen?
- Sicherheit bei Kauf oder Verkauf
- Unfall - oder nur Umfaller?
- Verkehrssicherheit nach einem Unfall
- Sind Rahmen und Fahrwerk noch maßhaltig?
Folgen der Geometrieabweichung:
- Stures oder übersensibles Lenkverhalten
- kein homogenes Lenkverhalten (Links-, Rechtseinlenkverhalten)
- Aufschaukeln und Pendeln (Shimmy)
- mangelnde Hochgeschwindigkeitsstabilität
- mangelnde Bremsstabilität
- mangelnde Agilität
- Verschlechterung der Kraftübertragung
- Schräglauf
Rahmengeometrie:

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Lenkkopfversatz Soll 0°, Sturzabweichung Soll 0°
Länge A , Länge B und der Lenkkopfwinkel sind durch die Konstruktion gegeben.

1) Vermessung:
Möglichkeiten der Vermessung:
Rahmenlehre (FZG muss bis zum Rahmen bzw. Rahmen mit Motor zerlegt werden)
- Rahmenrichtbank (diverse Zerlegungsarbeiten erforderlich)
- M.I.N Rahmenvermessungssystem der Firma Scheibner (Ausbau der Gabel erforderlich)
- M.A.X Rahmenvermessungssystem der Firma Scheibner (kaum Zerlegungsarbeiten, nur Sitzbank, manchmal Windschild, bei Rollern nahezu alle Verkleidungen)
Vermessung mit M.A.X:

Messprotokoll:

Die Vermessung kostet derzeit EUR 180,00 inkl. Mwst. und ist auch mobil möglich.
2) Rahmen Instandsetzung
a) Stahlrahmen
Herstellervorgaben beachten!
- Schweißen an Peripherieteilen, wie Lenkanschlag, Lenkerschlosszapfen, Rastenträgern, Trägeraufnahmen OK. Achtung auf Verzug von Lagerschalen o.ä.!
- Richten im Bereich für die fahrwerksgeometrierelevanten Bereiche nur nach Freigabe vom Hersteller oder Gutachten mit Eintragung.
- Oberflächenbehandlung zulässig (Lackieren, Pulverbeschichten, Bürsten, Sandstrahlen), solange kein massiver Materialabtrag stattfindet.
b) Leichtmetallrahmen
Unzulässige Reparaturen:
- Richten
- Bohren
- Schweissen
- Lackieren (Lackiervorbereitung)
Unzulässige Veränderung der Oberfläche:
- Polieren
- Eloxieren
- Bürsten
- Kunststoffbeschichten
Weitere Überprüfungen an Leichtmetallrahmen:
- Spot Check
- Mikroskopisch
- Optisch
- Vermessung von Lagerschalen
KFZ-Bewertung 2.1
- Wiederbeschaffungswert, Marktwert, Händlereinkaufswert von Motorrädern
- Objektiver Wrackwert - Top Down-Schätzung für Motorräder
- Merkantile Wertminderung für Motorräder - Freitag/Pfeffer-Formel
Die Software kann seit Dezember 2009 unter www.kfz-bewertung.at bestellt werden.
Leistung
1) Moped (L1e)
Entdrosseln
- Entfernen von Auspuffreduzierungen
- Entfernen von Bypass und Resonanzrohren
- Entfernen von Sekundärluftsystemen
- Umdüsen (Hauptdüse, Düsenstock, Leerlaufdüse, Schiebernadel)
- Entfernen von Ansaug- und Luftfilterschnorcheln
- Ändern der Übersetzung
- Entfernen von Variomatikdistanzen
- Entfernen elektronischer Drosseln (Kabel, CDI)
- Umprogrammieren von Einspritzung und Zündung
- Umbau von Variator oder Variomatikrollen
Tuning
- Mehr Hubraum
· Auspuffanlage
- Vergaser
- Änderung der Übersetzung (primär oder sekundär)
Elektronische Drosselung als Tarnung (black box)
- Magnet
- Kippschalter
- Funkfernsteuerung
- Codeeingabe über Bremslichtschalter
Unterstützung beim Nachweis von Manipulationen
- Antimanipulationsaufkleber
2) Leichtmotorrad 125ccm (Code 111)
- Entdrosseln (Zweitaktmotoren)
- Änderung der Gemischaufbereitung
- Änderung der Übersetzung oder Variomatik
- Mehr Hubraum
3) Leichtmotorrad (L3e) 25kW
Entdrosseln auf Wettbewerbsfahrzeug
Leistungsumrüstung
- Drosselklappenanschlag
- Vergaserschieber
- Vergaserdeckel
- Schieberstopper
- Ansauggummis
- Elektronisch über Mapping oder andere CDI (ECU)
4) Motorrad (L3e)
- Entdrosseln auf Wettbewerbsfahrzeug
- Klassisches Tuning (Verdichtung, Zündung, Gemischaufbereitung, Auspuff usw.)
- Elektronisches Tuning (Powercommander, Mapping)
Die 3. Führerscheinrichtlinie (RL 2006/126/EG) muss seit 19.01.2011 umgesetzt werden
a) Klasse AM (12. FSG-Novelle - bereits gültig): Ab 15 Jahren, max. 45km/h, EUROPAWEIT; einspurige Mopeds, mehrspurige Mopeds, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, Invalidenkraftfahrzeuge
b) Klasse A1: Ab 16 Jahren, max. 125ccm, max. 11kW / 0,1kW pro kg Leistungsgewicht, dreirädrige KFZ max. 15kW, (Code 111 für FS B soll entfallen)
c) Klasse A2: Ab 18 Jahren, max. 35kW (bisher AL 25kW), Leistung entdrosselt max. 70kW.
d) Klasse A: Ab 20 Jahren mit 2 Jahren Praxis A2 oder ab 24 Jahren Direkteinstieg, „offen".


