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Kfz-Bewertung
Kfz-Bewertung
Kfz-Bewertung
Den Wert eines Fahrzeuges kann man nicht einfach aus einer Liste (z.B. Eurotax) herauslesen.
Für die Ermittlung des Wertes eines Fahrzeuges spielen viele Faktoren eine Rolle, die vom Sachverständigen zu berücksichtigen sind.
Zum Beispiel: Der optische und technische Zustand, die Laufleistung, die Marktlage, die regelmäßige Wartung, eine gültige § 57a Überprüfung (Pickerl), die Ausstattung, das Zubehör, Anzahl der Vorbesitzer, Bereifung und vieles mehr.
Bei historischen Fahrzeugen (Oldtimer) kommen noch viele weitere Faktoren dazu.
Zum Beispiel: Originalität, Seltenheit, Beliebtheit der Marke, Alter und Epoche, Bedeutung des Fahrzeuges für die technische Entwicklung, Verfügbarkeit von Ersatzteilen, Vollständigkeit, Umbauten, Restaurierungszustand, Dokumentation einer Restaurierung, Rechts- oder Linkslenker, Dokumentation der Historie, Import oder Reimport, berühmte Vorbesitzer und vieles mehr.
Wertbegriffe
Wiederbeschaffungswert (Händlerverkaufswert): Darunter ist jener Durchschnittspreis zu verstehen, der am seriösen inländischen Kfz-Fachmarkt bei einer Wiederbeschaffung voraussichtlich zu bezahlen sein wird.
Händlereinkaufswert: Darunter ist der durchschnittlich zu erwartende Ankaufspreis eines seriösen inländischen Fahrzeughändlers zu verstehen. Die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Händlereinkaufswert stellt die Handelsspanne dar.
Marktwert: Ordentlicher gemeiner Preis, den eine Sache zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort hat (§ 304ff ABGB). Der Marktwert kommt beim Kauf zwischen Privaten zum Tragen, beim unbeschädigten Fahrzeug liegt der Marktwert im Regelfall zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Händlereinkaufswert, weshalb er manchmal auch als Mittelwert bezeichnet wird.
Restwert: Händlereinkaufswert des beschädigten Fahrzeugs als repräsentativer Durchschnittspreis am Markt. Falls das Fahrzeug voraussichtlich nicht mehr instandsetzbar ist, wird der Restwert als Wrackwert bezeichnet. Restwert hat mit einem konkreten Preis nichts zu tun.
Zeitwert: Ist ein flexibler Wertbegriff, der nicht exakt definiert ist und daher in Gutachten eigentlich nicht verwendet werden sollte. Ein Zeitwert kann sowohl ein Einkaufs- als auch ein Verkaufswert sein, auch ein Restwert stellt zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Zeitwert dar. Die Verwendung dieses Wertbegriffs führt aufgrund seiner Mehrdeutigkeit oft zu Problemen.
Verkehrswert: Ist ein flexibler Wertbegriff, abhängig davon, auf welcher Handelsstufe der Kauf (Bewertung) erfolgt, kann der Verkehrswert der Marktwert, der Händereinkaufswert oder der Wiederbeschaffungswert sein. Beim Privatkauf z.B. ist der Verkehrswert der Marktwert. Beim Kauf von einem Händler ist der Verkehrswert der Wiederbeschaffungswert.
Merkantile Wertminderung: Differenzbetrag zwischen dem gemeinen Wert eines Fahrzeugs unmittelbar vor dem Eintritt des Unfallschadens und dem gemeinen Wert dieses Fahrzeugs im ordnungsgemäß reparierten Zustand nach dem Unfall (Marktwertdifferenz). Monetäre Abgeltung des verbleibenden Misstrauens nach der fachgerechten Instandsetzung.
Technische Wertminderung: Wertverlust, den das Fahrzeug durch eine unvollständige bzw. nicht fachgerechte Reparatur erleidet.
Objektiver Minderwert: Stellt den Wertverlust des Fahrzeugs in der Vermögenssphäre des Geschädigten dar. Er kommt zum Tragen, wenn keine Reparatur in einer Fachwerkstätte durchgeführt wird oder beabsichtigt ist. Berechnet sich im Grundfall aus der Differenz der Marktwerte vor und nach dem Unfall.
Ausstattung: nicht (leicht) vom Fahrzeug trennbare Extras (Servolenkung, Sonderlackierung, Lederpolsterung, Allradantrieb usw.)
Zubehör: leicht vom Fahrzeug trennbare Extras (Radio, Taxameter, Zusatzscheinwerfer, Koffer usw.)
Technischer Totalschaden: technisch unmöglich, ein Fahrzeug instandzusetzen, z.B. Ersatzteile sind nicht mehr (neu und gebraucht) erhältlich.
Wirtschaftlicher Totalschaden: Rechtsfrage! a) Haftpflicht: die Kosten einer sach- und fachgerechten Reparatur in einer Kfz- Fachwerkstätte übersteigen den Wiederbeschaffungswert zum Unfallzeitpunkt erheblich (ca. 10%, in Einzelfällen bis zu 15%) b) Kasko: die Kosten einer sach- und fachgerechten Reparatur in einer Kfz-Fachwerkstätte plus der Restwert übersteigen den Wiederbeschaffungswert.
Schaden: Schaden am Fahrzeug jeglicher Art (daher auch andere als Unfallschäden, wie z.B. Hagelschaden, Motorschaden etc.). Dieser Schaden kann repariert, unrepariert oder nicht fachgerecht repariert sein.
Unfallschaden: (Havarie) = Schaden jeder Art, der durch eine unvorhersehbare Krafteinwirkung von außen verursacht wurde (typischer Verkehrsunfall, aber auch z.B. Ast eines Baumes fällt auf eine Autodach).
Bagatellschaden: geringfügige harmlose Schäden. Begriff Bagatellschaden für merkantile Wertminderung: Wenn geschraubte Karosserie- und mechanische Teile erneuert werden bzw. wenn die Lackierung mit Originallacken nach Herstellervorschrift durchgeführt wird, oder lediglich geringfügige Ausrichtarbeiten an Sekundär- oder Verkleidungsteilen.
Vorschadenfrei: kein Schaden.
Unfallfrei: kein Unfallschaden.
