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Kfz-Sachverständigenbüros Ing. Freitag -
Ihr Spezialist für Fragen rund um das Thema Kfz.
Ing. Martin Freitag
Fachgebiet 17.11, 60.32, 84.75
Der Sachverständige:
Die Lebensumstände werden immer komplizierter, Fragen und Antworten in allen Bereichen werden immer komplexer. Daher besteht ein starker Bedarf nach Orientierung, Ermittlung und Aufarbeitung von diffizilen Sachverhalten und nach leicht verständlicher Darstellung der Ergebnisse.
Sachverständige sind Ermittler, erfahrene Deuter und verständliche Darsteller von Vorgängen, die Fachunkundigen sonst verborgen oder unverständlich blieben.
Befund und Gutachten:
Die Tätigkeit von Sachverständigen ist vielfältig. Eins ist aber allen gemeinsam: Man unterscheidet zwischen Befund und Gutachten:
Der Befund.
Unter einem Befund versteht man die Feststellung und Beschreibung von Tatsachen. Diese Ermittlungstätigkeit nennt man Befundaufnahme. Befunde sind etwa die Vermessung der Fahrwerksgeometrie mit Erstellung eines Messprotokolles oder eine Fotodokumentation über die Mängel eines Motors.
Das Gutachten.
Unter einem Gutachten versteht man Schlussfolgerungen, die Sachverständige aus ermittelten Tatsachen unter Anwendung von Erfahrungssätzen ziehen, manchmal aber auch die Wiedergabe von Erfahrungssätzen allein.
Gutachten sind daher die aus dem Messprotokoll abgeleitete Aussagen zum Zustand eines Fahrwerkes, oder Aussagen über die Ursache eines Motorschadens. Auch ohne Befund ist etwa die Aussage, ob ein Motorgeräusch bedenklich oder unbedenklich ist, ein Gutachten.
Privatgutachter:
Privatgutachter werden im Auftrag einer Partei tätig.
- Prüfung der Erfolgsaussichten und Vorbereitung eines Verfahrens
- Beweissicherung des Ist-Zustandes vor einer Reparatur (Ersatzvornahme)
- Gutachten über Ursache und Reparaturkosten von technischen Schäden und Mängeln
- Kontrolle von Gerichtssachverständigen
- Vorbereitung der Befragung von Gerichtssachverständigen.
- Wertgutachten (z.B. Oldtimer für Kaskoversicherungen, Importfahrzeuge für NOVA Berechnung)
- Gutachten über Reparaturkosten nach Unfällen oder sonstigen Schäden
- Gutachten zu merkantiler oder technischer Wertminderung
- Gutachten, ob ein Fahrzeug tatsächlich vorschaden- und unfallfrei ist
- Gutachten über Transportschäden
